Viel­seit­igkeit­sprü­fung (IPO)

Nach erfol­gre­ich absolviert­er Beglei­thun­de­prü­fung kann sich der Hun­de­führer entschei­den, ob es ihm Spaß macht und der Hund die opti­male Nasen­ver­an­la­gung hat, um als rein­er Fährten­hund oder in allen drei Diszi­plinen Fährte, Unterord­nung und Schutz­di­enst aus­ge­bildet wer­den soll. Begin­nen wir mit der “Fährte­nar­beit” generell.

Zunächst legt man selb­st eine “Fährte”, und zwar als Ger­ade und am Ende legt man “Leck­erchen” oder ein dem Hund gehören­des Spielzeug ab. Auf jeden Fall muss das Ziel mit einem Erfol­gser­leb­nis für den Hund ver­bun­den sein. Beim Leg­en darf er übri­gens zuschauen, damit stim­uliert man ihn (da man die Fährte selb­st legt, lässt man ihn zurück — er ver­fol­gt wach­sam sein “Her­rchen”). Im Ver­lauf des Train­ings legt man dann Wellen­lin­ien, rechte oder auch spitze Winkel und mehrere Gegen­stände auf eine Fährte, die der Hund auffind­en soll und schafft er es, wird er gebührend gelobt. Hier gibt es dann später “richtige Profis”, die noch nach drei Stun­den und unab­hängig von der Wit­terung fast 2 km lange Fährten ver­fol­gen und alle aus­gelegten winzi­gen Gegen­stän­den finden.

Zum Bere­ich der Viel­seit­igkeit­sprü­fung gehört, wie ger­ade ange­sprochen, die Fährte­nar­beit (diese Anforderun­gen liegen dann begin­nend bei Fährten von 400 — 800 Schrit­ten und max­i­mal 3 Gegen­stän­den auf der Fährte), dazu kom­men noch Unterord­nung und Schutzdienst.

Zur Unterord­nung gehören auch hier wieder die all­seits bekan­nten Übun­gen Leinen­führigkeit und Unbe­fan­gen­heit, Freifolge, Sitzübung und dann ist da noch das Able­gen in Verbindung mit Her­ankom­men, das Brin­gen eines Gegen­standes auf eben­er Erde und im Sprung über eine Hürde, später sog­ar zusät­zlich über eine Klet­ter­wand, das Voraussenden mit Hin­le­gen, das Able­gen unter Ablenkung sowie die Über­prü­fung der Schuss­gle­ichgültigkeit zu erlernen.

Wir nen­nen die dritte Abteilung “Schutz­di­enst” auch gern Gehor­sam des Hun­des in Gren­zfällen. Ger­ade in diesem Übung­steil wird der Hund sehr stark belastet, da er aus Reizsi­t­u­a­tio­nen sofort wieder zurück in das gehor­same Ver­hal­ten gerufen wird. Diese Über­prü­fung stellt hohe Anforderun­gen an das Trieb­ver­hal­ten, die Selb­st­sicher­heit und Belast­barkeit des Hun­des. Sich für sein Rudel im Rah­men sein­er Möglichkeit­en einzuset­zen, lernt der Welpe schon frühzeit­ig von sein­er Mut­ter. Im Rah­men des Schutz­di­en­stes wird u. a. dieser Bewachungsin­stinkt genutzt. Ganz entschei­dend zur Erler­nung dieser Diszi­plin ist das Wesen des Hun­des. Aus­geglichen­heit, Ner­ven­stärke und Selb­st­be­wusst­sein, gepaart mit unab­d­ing­barem Gehor­sam gehören zu diesen Voraussetzungen.

Ein Hund, der nicht die Hörze­ichen des Hun­de­führers befol­gt, kann hier abso­lut nicht bestehen.

Die Übun­gen beste­hen aus Streife nach dem Helfer, Stellen und Ver­bellen und dann erfol­gt ein Über­fall auf den Hund und wenn der Helfer ruhig ste­ht, muss der Hund ihn nur bewachen. Diese “Ruhep­hase” des Hun­des nutz der Helfer um zu fliehen. Der Hund darf erst dann die Ver­fol­gung aufnehmen, wenn er vom Hun­de­führer die Weisung erhält und muss dann auf Dis­tanz den Helfer stellen und dessen erneuten Angriff abwehren.